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RAYNAUD-KRANKHEIT
weiterer Suchbegriff:
Raynaud-Erkrankung
Der Begriff "Raynaud" geht auf den französische Arzt Maurice Raynaud zu rück. Er beschrieb 1862 ers tmals eine durch Kälte verursach te Durchblutungsstörung der Finger, d ie in Phasen abläuft.
Die Raynaud-Krankheit wird auch als Raynaud-Erkrankung, Ischäm ie-Synd rom, a krales Ischäm iesyndrom oder vasospas tisches Synd rom bezeichnet.
Die Raynaud-Krankheit (Raynaud-Erkrankung) tritt bei ca. 4% bis 17% der Bevölkerung auf, Frauen sind fünf bis zehnmal häufiger davon betroffen als Männer. Die ersten Krankheitszeichen können schon in jugendlichen Jahren auftreten, bei Männer beginnt die Krankheit später. Eine erbliche Disposition ist gegeben.
Bei der Raynaud-Krankheit (Raynaud-Erkrankung) liegen im weitesten Sinne a krale (= das äußere Ende betreffenden) Durchblutungsstörungen an Händen oder Füßen vor (a krales Ischäm iesyndrom), im engeren Sinne handelt es sich um funktionelle Durchblutungsstörungen (vasospas tisches Synd rom). Das vasospas tische (= die krankhafte Verengung von Schlagadern betreffendes) Synd rom bzw. die Raynaud-Krankheit entsteht durch eine überschießende, funktionelle Gefäßverengung durch muskuläre Kontraktion (= Verengung, Zusammenziehen) der Tunica media (= mittlere Muskelwandschicht einer Schlagader), insbesondere an Fi nger- und Zehen arterien.
Meist tritt die Raynaud-Krankheit (Raynaud-Erkrankung) anfallsartig in drei Phasen auf:
I n manchen Fällen bleib t die Phase 1 aus. Schmerzen können in den Ph asen 1 und 2 auftreten. Im for tgeschrittenen Stadium kön nen Dauerschmerzen bestehen.
Die Raynaud-Krankheit (Raynaud-Erkrankung) tritt in zw ei Formen auf:
Primäre Raynaud-Krankheit - Eine Grunder krankung kann nicht aufgedeck t werden, weshalb diese Raynaud Erkrankung als pri mär oder id iopathisch bezeichnet w ird. In typischer Weise tritt d iese id iopathische Raynaud-Krankheit symmetrisch auf, wo bei meist Daumen oder Groß zehen ausgespart bleiben. Die Langzeit prognose (= Vorhersage über den wahrscheinlichen Verlauf und Aus gang einer Krankheit über einen längeren Zei traum) ist bei der primären Raynaud-Krankheit gege nüber der sekundären Form als g ünstiger zu bezeichnen.
Die sekundäre Raynaud-Krankheit, auch als symptomatische Raynaud-Krankheit bezeichnet, ist gekennzeichnet durch einen (meist) asymmetrischen (= ungleichen) Befall der Hän de und/oder Fü ße (akrales Ischäm ie-Synd rom).
Die sekundäre Raynaud-Krankheit tritt als Begleiterkrankung bei folgenden Krankheiten auf (Auswahl):
· Arteriopathien (= Erkrankungen der Schlagadern)
· Gefäßentzündungen im Rahmen von Kollagenosen (= Defekt im Immunsystem mit Bindegewebsverhärtung)
· chronische Traumatisierung (= zu einer Störung/Erkrankung führende Einwirkung)
· Vergiftungen, hpts. Ergotam in (Migräne ?), aber auch Arsen und Blei
Schreitet die Krankheit weiter fort, kann es zu Wachstumsstörungen der Nägel sowie Absterben der Fingerkuppen kommen. Die Langzeitprognose (= Vorhersage über den wahrscheinlichen Verlauf und Ausgang einer Krankheit über einen längeren Zeitraum) hängt von der Grunderkrankung ab.
Untersuchungen bei Raynaud-Krankheit (Raynaud-Erkrankung):
· Labor: Blutbild, Bl utkörpersenkungsgeschwindigkeit (BSG), Kryog lobuline, antinukleäre An tikörper
· Hauttem peraturmessung
· Dopplersonograph ische Blutdruckmessung der Han d - und Fußarterien
· Lichtplethysmographie (= Gerä t zur Anzeige u. fortlaufenden Au fzeichnung der durchblutungsbedingten Volumen schwankungen eines Körperabschnitts)
· Kälteprovokationstest
· Angiograph ie zum Nachweis von Versch lüssen oder Stenosen (= Ver engungen)
· Kapillarmikroskopie im H inblick auf eine mögl iche Sklerodermie (= Oberbeg riff für chron. verlaufende Krankheiten mit bin degewebiger Verhärtung)
Therapie bei Raynaud-Krankheit (Raynaud-Erkrankung):
An erster Stelle s teh t natürlich die Behandlung einer ursächl ichen Grundkrankheit.
Zunächst wird man auch durchblutu ngsfördernde Mittel wie Naftidrofuryl, Pentoxifyl lin oder Buflomedil versu chen, in den le tzten Jahren zunehmend das Prostagland in E1-Analogon Alprostad il (Prostavasin®).
Zur Behandlung wei terhin bestehender Schmerz en ha t sich bei der Raynaud-Krankheit (Erkrankung) die therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) in Form längerfristiger (2 bis 3 Wo chen), kontinuierlicher Blockaden (= Betäu bungen) mit Katheter (*siehe un ten) sehr bewährt.
Diese kontinuierlichen Blockaden bew irken bei der Raynaud-Krankheit eine Art Gef äßtraining, wodurch sich die ursächliche En gstellung der Gefäße wieder normalisier t.
Die Du rchführung kontinuierlicher Blockaden mit Kathe ter* erfordert in der Regel einen stationären Aufen thalt. Im ambulanten Bereich kommen haup tsächlich single-shot-Blockaden (= Einzelbetäubungen) zur An wendung. Manche Autoren empfeh len sog. Sympathikus-Blockaden mit Guaneth idin. Der Wirkstoff finde t auch zur Behandlung eines B luthochdrucks Verwendung. Der Wirk mechanismus beruht auf der Verm inderung der Freisetzung des Bo tenstoffs Noradrenalin aus den End igungen der Nervenzellen. Vor teil dieser intravenösen Blockade methode (= das Medikam ent wird in ein zum Herzen zurück führendes Gefäß eingespritzt, wobe i aber z.B. der Ar m vorübergehend abgesta ut wird) ist, daß die Wirkun g bis zu 72 St unden anhalten kann. Nach teil ist das gege n über den Nervenblockaden deu tlich erhöh te Behand lungsrisiko und die dabei au ftretenden Sch merzen.
Beg leitend hat sich auch eine I nfusionsserie mit Lidocain (2%- ig) (= ein mittellang wirkendes, ör tliches Betäubungsmittel) als hil freich erwiesen. Da bei werden un ter Puls- bzw. EKG-Kontrolle (Mon itor) in aufsteigender Dosieru ng jeweils 50, 100 u. 150 mg gelös t in 200 ml Koch salz 0,9% mit Hilfe einer I nfusionspumpe (z.B. Infusomat) inner halb einer Stunde verabreicht, wobei sicherhei tshalber ein Abstand von 24 Stu nden zwischen den einzel nen Infusionen eingehal ten werden sollte.
Man kan n Lidocain auch serien mäßig mittels intraarterieller In jektionen (= Spri tzen in eine Schlagader) in die A. femoral is oder A. brachial is (= Bein- oder Armschlagader) verabreichen, je nach Lokal isation (= Ort, Körperstelle) der Sch merzerkrankung, so z.B. 2-3 mal tägl ich 1-1,5ml (= 20-30 mg) im Abstand von 8-12 Stun den über 10 Tage. Dabei gelang t das örtliche Betäubungsm ittel in die sog. Ends trombahn und führt dor t zu der gewünschten Gefäßerweiterung (Sympathikol yse) bei gleichzeitiger Sch merzlinderung. Selbst wenn die Blutader nicht genau get roffen wird, tritt trotzdem eine gefäßer weiternde Wirkung ein, da um das B lutgefäß herum sympath ische (= Teil des unwillkürliche Nerven system betreffende) Nervenfasern verlau fen. Aus diesem Grunde wird in der k lassischen Neuraltherapie bewuß t um das Gefäß herum infiltrier t.
* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter w ird ein dünner Kunststoffsch lauch vorübergehend (bis zu 14 Tage lang, teil weise aber auch länger) dicht an Nerveng eflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanz t. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handel sübliche Kanüle hindurch, es muß also nich t "aufgeschnitten" werden. In der Fol ge wird über diesen Katheter meh rmals täglich, jeweils nach Abkl ingen der vorangegangenen Dos is, das Lokalanästhetikum (= örtliches Betäubun gsmittel) völlig schmerz los nachgespritz t. In bestimmten Fäl len kann zur Verabreichung des ört lichen Betäubungsmittels durch den K atheter hindurch auch eine kleine Pumpe angesch lossen werden. Dass die schmerzl indernde Wirkung i.d.R. über die eigen tliche Behandlungszeit hinaus an hält, ist u.a. darauf zurück zuführen, daß bei dieser Blockadebehandl ung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen s ind, woraus, wie oben schon ausgefüh rt, eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resul tiert. Dies ist der Grund, warum diese Behand lungsmethode besonders bei Sch merzen, die auf eine verminderte Blu tversorgung (Raynaud-Krankheit !), auf entzündliche oder auc h degenerative Prozesse zurückzu führen sind, sehr hilfreich ist.
Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Ein Recht, die Reha-Klinik selbst auszuwählen (gilt auch für Anschlußheilbehandlung en), haben nach §9 Sozialgesetzbuch IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern Versicherte aller gesetzlichen Rehabilitationsträger, also auch Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Die deutsche Gesellschaft für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative Broschüre herausgegeben: hier klicken.
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